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Starthilfe für neu gegründete Schülerzeitungen

Zusammen mit dem Bildungsministerium vergibt fjp>media eine Startförderung in Höhe von maximal 200 Euro an Schüler*innen, die eine Schülerzeitung neu gründen wollen. Voraussetzung für die Bewilligung der Starthilfe sind folgende Kriterien:

  1. die Zeitung muss von Schüler*innen verantwortet werden (Ausnahme: Grund- und Förderschulen) – es darf sich dabei also nicht um eine Schulzeitung von Schulleitung, Förderverein, Lehrer*innen, pädagogischen Mitarbeiter*innen usw. handeln.
  2. eine inhaltliche Planung der ersten Ausgabe muss vorgelegt werden.
  3. es muss eine finanzielle Planung (erwartete Einnahmen und Ausgaben) der ersten Ausgabe vorgelegt werden.

Die Unterlagen (Finanzplanung und Inhaltsplanung) sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten Antrag auf Starthilfe bei fjp>media einzureichen.

Neben der finanziellen Starthilfe erhaltet ihr einen Seminargutschein für ein Bildungsangebot von fjp>media sowie ein Nachschlagewerk rund um das Thema Schülerzeitung.

Hier kannst du den Antrag herunterladen: Antragsformular_Startförderung

Verfahren

Nachdem die Unterlagen von fjp>media gesichtet wurden, erhalten die Antragsteller*innen einen verbindlichen Bescheid, ob und in welcher Höhe ihnen die Starthilfe gewährt wird. Ab dann kann die Redaktion Originalrechnungen für entstandene Kosten bei fjp>media zur Rückerstattung einreichen. Diese sind aber noch innerhalb des Jahres, in dem die Startförderung gewährt wird, abzurechnen (wichtig für die zweite Vergaberunde zum 30.10.!). Nach Erscheinen der Zeitung müssen drei Belegexemplare an fjp>media gesandt werden.

Alle Infos stehen auch im Antragsformular.

Bei Fragen rund um die Starthilfe kontaktiert uns gern!